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Was ist eine Übersetzung mit Apostille?
Ausländische Behörden verlangen oft eine Übersetzung mit Apostille, damit die Übersetzung offiziell anerkannt wird. Eine Übersetzung mit Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Amtsträgers für das Ausland. Eine Übersetzung mit Apostille kommt in Frage, wenn das Zielland dem Haager Übereinkommen angehört.
Wichtig: Es gibt 2 Arten von Apostillen. Bitte erkundigen Sie sich immer bei der Behörde, was tatsächlich verlangt wird.
1) Apostille für die Übersetzung
2) Apostille für die Originalurkunde
Ansonsten spricht man von Überbeglaubigung oder Legalisation. Bei einer Legalisation oder Überbeglaubigung muss das Dokument zusätzlich durch das zuständige Konsulat in der Schweiz ein zweites Mal legalisiert werden.
Beispiele
Fall 1) Übersetzung für Spanien
Spanien ist Vertragspartei des Haager Übereinkommens.
Schritt 1) Zuerst die Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen.
Schritt 2) Danach zur Staatskanzlei, um eine Apostille zu erhalten.
Fall 2) Übersetzung für China
China ist dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten.
Schritt 1) Zuerst die Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen.
Schritt 2) Das Dokument zur Beglaubigung in die Staatskanzlei bringen.
Schritt 3) Das Dokument zum chinesischen Konsulat bringen, um eine Überbeglaubigung zu erhalten.